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[26.10.2018]
Die Folgen des Bergbaus - Ewigkeitsschäden, aber auch Bergschäden - beleuchtet ein Beitrag des wdr aus der Reihe "die story".
Vernässungen, Schäden an Häusern und die unsägliche Schieflagenentschädigung, die Züge eines Betruges trägt, werden in dem Beitrag von Marco Rösseler thematisiert.
Eine ganz wilde These vertritt der Wissenschaftler Christian Melchers der von der RAG mit-finanzierten Hochschule Agricola aus Bochum. Der Grundwasseranstieg müsse so gestaltet werden, dass keine dauerhaften Kosten entständen. Notfalls müsste wegen des Ausssetzens der obertägigen Sümpfungsmaßnahmen auch ein Großteil des Ruhrgebiets geflutet werden. Das erwartet er auch schon sehr bald: für Prof. Christian Melchers dauert die "Ewigkeit" nur 25 Jahre. Man solle Denkverbote aufheben und vielleicht wollten dann ja auch gar nicht mehr so viele Leute im Ruhrgebiet wohnen.
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[24. 9. 2018]
Ende 2018 beenden die zwei letzten Steinkohlezechen der RAG in Deutschland mit den Standorten in Bottrop und Ibbenbüren offiziell den Abbau von Steinkohle. Damit müssen nach dem sogenannten „Ausrauben“ der Gruben die Ableitungen der Grubenwässer neu organisiert und genehmigt werden. Gefahren für das Grundwasser durch beispielsweise Salze, Schwermetalle und das Ultragift PCB und Bergschäden durch Geländehebungen sind soweit wie möglich zu reduzieren.Im Saarland wurde für das zu genehmigende Grubenwasserkonzept ein Planfeststellungsverfahren mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet. Allerdings auch erst nach massiven Interventionen aus der Bevölkerung und Politik. Für die Zechen in Nordrhein Westfalen ist aber sehr zum Unmut vieler Bürgerinitiativen und
Umweltverbände so ein Planfeststellungsverfahren mit einer UVP nicht vorgesehen. Die Politik in den Städten, Gemeinden, Kreisen und im Landtag in NRW hat leider bisher nicht wie die Kollegen im Saarland die BI´s und Umweltverbände deutlich mit entsprechenden Maßnahmen unterstützt.
Die unterschiedliche Vorgehensweise der RAG zwischen dem Saarland und NRW ist nicht hinnehmbar, zumal die gesetzlichen Grundlagen in beiden Bundesländern die selben sind. Daher hat sich jetzt in Ibbenbüren eine neue Grubenwasser - Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des BUND, NABU, LNU, Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Tecklenburger Land und des Landesverbandes Bergbaubetroffener NRW formiert. Gemeinsam will man seine Kräfte bündeln und massiv für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt kämpfen.
Ansprechpartner ist Norbert Westphal von der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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[16. 9. 2018]
Die RAG-Stiftung als Eigentümer von RAG, evonik und anderen Industriebeteiligungen soll alle Ewigkeitskosten übernehmen, die der Steinkohlenbergbau an der Saar, an der Ruhr und in Ibbenbüren verursacht hat. Die Stiftung soll zur Zeit über ein Vermögen von etwa 14 Milliarden Euro verfügen. Da das Geld ewig reichen muss, dürfen nur die zusätzlichen Erträge, aber nicht das Stammkapital für die Kosten in Anspruch genommen werden. Zumindest ca. 220 Millionen Euro werden jedes Jahr für Betrieb und Unterhaltung der Pumpen fällig, die dafür sorgen, dass z.B. das Ruhrgebiet nicht bis zu 25m unter Wasser steht.
Auf der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses in Ibbenbüren am 5. 9. 2018 hat Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart dann zugeben müssen, dass das Geld der RAG-Stiftung nicht reichen wird. Gemäß Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 wäre dann der Bund sowie das Land NRW (das Saarland hat sich damals geschickt rausgehalten) in der Verpflichtung sind.
Im Auschussprotokoll der Sitzung heißt es zu dem geplanten Grubenwasseranstieg:
"Mit dem jetzigen Verfahren könnten sich die Folgelasten der Grubenwasseranhebung günstiger gestalten als seinerzeit befürchtet worden sei. Das Land trage Mitverantwortung für Folgelasten. Zwar existiere das Haftungsvermögen in der RAG -Stiftung; doch angesichts der Zinssituation bestehe eine große Deckungslücke zu den Ewigkeitslasten."
RAG und RAG-Stiftung sind an einem möglichst hohen Grubenwasserstand interessiert, weil es einfach billiger ist, das Wasser nicht so hoch pumpen zu müssen. Bekanntlich ist im Westfeld in Ibbenbüren der Grubenwasserstand so hoch (ca. +67mNHN), dass es "einfach so" aus dem Gelände fließen kann und gar keine Pumpmaßnahmen nötig sind.
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[5.9.2018]
Auf der heutigen Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags ist wieder deutlich geworden, dass der Grubenwasseranstieg nicht abschätzbare Risiken beinhaltet. Wir schließen uns dabei den Forderungen des BUND voll umfänglich an. Es darf keine Genehmigung geben, ohne dass vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Neben den möglichen Umweltproblemen kommen allerdings auch noch "handfeste" Dinge auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Grubenwasseranstieg bedeutet wieder Bewegung an der Erdoberfläche mit der Möglichkeit von Schäden an den Häusern und Straßen. Darüberhinaus deuten viele Anzeichen daraufhin, dass bei Anstieg des Wassers auch Erdbeben ausgelöst werden, da durch das Wasser unterirdische Schichten in Bewegung kommen können. Wir fordern daher
- flächendeckendes Monitoring der Erdoberfläche (auch außerhalb des ehemaligen Einwirkungsbereiches, da der Grubenwasser anstieg weit über diesen hinaus wirkt)
- Einrichtung eines Messnetzes zur Lokalisierung bergbauinduzierter Erdbeben.