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[4.11.2018]
Unter obigem Titel werden auf der website des LANUV die (Zwischen-) Ergebnisse, Vorträge und Protokolle des Arbeitskreises zur Flurabstandsprognose veröffentlicht.
Es geht darum, wie sich die Grundwasserstände (und damit die Flurabstände) einstellen, wenn der Braunkohlebergbau mit dem Abpumpen des Grundwassers aufhört. Wichtig ist dann auch die Frage, ob für negative Folgen der Bergbauunternehmer verantwortlich gemacht werden kann und damit womöglich Ewigkeitskosten wie in der Steinkohle entstehen werden. Es ist keine Überraschung, dass RWE dieses verneint, aber eine Klärung dieser Frage ist auch ein wesentlicher Arbeitsauftrag. Der Arbeitskreis wurde noch in der letzten Legislaturperiode unter der rot-grünen Landesregierung eingerichtet.
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[4.10.2018]
Der Wald ist geräumt, die Landesregierung (CDU-Laschet, FDP-Pinkwart) betont die rechtliche - zur Zeit vor dem OVG hinterfragte - Position von RWE. Die SPD (Kutschaty) sieht auch keinen Handlungsbedarf, im Gegenteil, sie sorgt sich in Person von Guido van den Berg über die Rechtsverstöße vor Ort (die kein normaler Mensch verteidigen kann.) Zwei Anfragen machen die Haltung wieder deutlich:
Wie sieht die Strafverfolgungs-Bilanz der Baumhaus-Räumungen im Hambacher Forst aus?
Da es neben der rechtlichen Seite eine viel wichtigere politische Seite des Tagebaus gibt, versuchen Die GRÜNEN eine politische Lösung zu finden:
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[19.9.2018]
Das Bergschadensforum unter der Schirmherrschaft der Schlichtungsstelle Braunkohle, organisiert und von den Themen bestimmt durch RWE, hat jetzt wieder in Bergheim statt gefunden.
Themen waren:
- Bericht der Schlichtungsstelle Norbert Temburg, Geschäftsstellenleiter der Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
- Bergschadensbearbeitung aus der Sicht einer Kommune Georg Gelhausen, Bürgermeister Gemeinde Merzenich
- Schlichtungsverfahren aus Sicht der Betroffenen Ulrich Behrens, Landesverband der Bergbaubetroffenen NRW
- Bodenbewegungskataster NRW – wie Satelliten Bewegungen künftig dokumentieren können Dr. Jens Riecken, Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW
- Bodenbewegungsverhalten an sümpfungsbeeinflussten Störungen im Rheinischen Revier bei GrundwasserWiederanstieg Prof. Dr. Axel Preuße, RWTH Aachen
- Identifikation von kritischen Bodenparametern für die Risikoabschätzung von Bodensenkungen durch mikrobiellen Abbau von organischen Substanzen
Prof. Dr. Sylvia Schnell, Justus-Liebig-Universität Gießen - Experimentelle Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Torfen Prof. Dr. Richard A. Herrmann, Universität Siegen
- Das Schwindverhalten bindiger Böden und seine bautechnische Bedeutung – Neue Erkenntnisse Prof. Dr. Dietmar Placzek, Erdbaulaboratorium Essen
- Modellierung sümpfungsbedingter Bodenbewegungen im Rheinischen Braunkohlenrevier Dr. Benjamin Aulbach, ZAI Ingenieure
Die Güte der Vorträge war u.E. unterschiedlich. An einigen Stellen wurde das Geschehen doch arg schön gedeutet.
Interessant in jedem Fall der Vortrag zum Bodnebewegungskataster. Alle staatlich vorhandenen Höhenwerte (auch in der zeitlichen Abfolge) sind über das WWW abrufbar, wusste Dr. Riecken zu berichten. Die Adresse lautet open.nrw.de Hier sind auch noch "unendlich" viele andere Daten über NRW abrufbar.
Ganz wichtige Erkenntnisse vermittelte auch Prof. Schnell. Entgegen der Aussage eines Gutachtens in einem Schlichtungsfall dauert die Zersetzung von "Torflinsen" viele Jahrzehnte, ist also garantiert nicht nach 20 Jahren beendet. Selbst in Gebieten, in denen das Grundwasser schon in den 50er Jahren abgesenkt wurde, halten die Einflusse auf den Untergrund noch an, können also Bergschäden hervorrufen. Dies wurde in dem angesprochenen Gutachten eindeutig verneint.
U. Behrens beklagte insbesondere die von vielen empfundene mangelnde Bereitschaft von RWE zur Schlichtung. Schlichtung bedeutet immer eine Quotelung der Schadensursache, von 0% bis 100% mit allen möglichen Zwischenstufen. Baumängel sind womöglich auch an der Schadensursache beteiligt, ursächlich ist es aber dann doch die Sümpfung, die die Schäden auslöst. Dazu wurde die Unbrauchbarkeit der "Zuständigkeitskarte" beschrieben. Schlichtungsverfahren in Überschneidungsgebieten müssen unter Beteiligung beider beteiligten Unternehmen, RWE und EBV, stattfinden. (Den Vortrag in PPT und als Schriftform finden Sie unten als Anhang)
Alle Vorträge sollen demnächst zur Verfügung gestellt werden.
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[12. 8. 2018]
Das MWIDE hat jetzt auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Wibke Brems (GRÜNE) zu der Übernahme von Bergschäden durch RWE geantwortet. Bei der öffentlichen Hand scheint RWE seinen Verpflichtungen i.w. nachzukommen. Die privaten Bürgerinnen und Bürger können da anderes berichten.