- Kategorie: Schieflagen
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[30.8.2017]
Bekanntlich werden die Bürgerinnen und Bürger durch das Minderwertabkommen zwischen VBHG und RAG (s. Artikel "VBHG stellt Häuser wieder gerade!?") im Prinzip betrogen. Statt der effektiven, maximalen Schieflage wird eine fiktive, "mittlere" Schieflage zur Berechnung des Minderwerts heran gezogen.
Unser Mitglied Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener in Rheinberg hat auf seiner Website eine neue Form der Berechnung und damit der anschaulichen Darstellung dieser Ungerechtigkeit veröffentlicht. "Spielen" Sie mit den Werten für Schieflage, Länge und Breite des Hauses und beobachten Sie durch Klick auf "Links" oder "Rechts", wie die Entschädigung von der Orientierung des Hauses zur Schieflage abhängt!
- Kategorie: Schieflagen
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Das ist der Tenor eines Artikels von Ulrich Behrens und Bernhard Minzenmay in "Haus&Grund", dem Organ des Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Dinslaken e.V..
Durch die Einführung der "mittleren Schieflage" werden die geschädigten Eigentümer um ihnen zustehende Entschädigungen gebracht, manche sagen auch "betrogen".
Den Artikel können Sie - in einer pdf-Version - hier unten herunterladen.
Auf der Seite der Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener e.V. Rheinberg können Sie selbst ermitteln, wie die Lage des Hauses zur Hauptschieflagenrichtung die Höhe der Entschädigung stark beeinflusst - obwohl "die Suppe immer gleich schief steht". (Es handelt sich um eine neue Version der Seite, die damit auch in den Browsern mit aktiviertem Javascript entsprechend wieder gegeben wird.)
- Kategorie: Schieflagen
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Bergsenkungen führt - vor allem in der Randlage von bergbaulichen Tätigkeiten - häufig zu Schieflagen einer Immobilie . Diese Schieflage muss in zwiefacher Hinsicht Beachtung finden:
- Funktionsstörung
- Minderwert
Funktionsstörungen (Störung des Abflusses in Regenrinnen, auffallende Türen, klemmende Fenster etc.) müssen beseitigt, ggfs. auch entschädigt werden.
Der Minderwert muss finanziell entschädigt werden. Über die Höhe der Entschädigung gibt es immer wieder Streit. Die von der RAG angebotenen Summen richten sich nach dem Abkommen zwischen RAG und VBHG, wonach die Bürgerinnen und Bürger eindeutig benachteiiligt werden.
Hier finden Sie vier Möglichkeiten, sich genauer zu informieren
- Ein ausführlicher Beitrag zur Ungerechtigkeit des VBHG-Abkommens
- Die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger werden kurz im zweiten Papier dargestellt
- Ein etwas älterer Fachbeitrag von RA Minzenmay und Markscheider Claeßen
- Schließlich können Sie auf den Seiten der SGB die frappierenden Folgen des Abkommen spielerisch nachvollziehen (Sie müssen JAVA installiert haben und die Webseite als "vertrauenswürdig" einstufen. Ansonsten blockiert Ihr Browser wegen der Virengefahr das Ausführen des Applet. Bei Problemen können Sie uns eine mail schreiben.)