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[18.9.2016] Mit einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 12. August ist das Gutachten der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld jetzt doch erschienen.
Das recht umfangreiche Gutachten weist ganz eindeutig auf Senkungen außerhalb der Nulllinien hin, die durch den Bergbau verursacht wurden. Höhenänderungen bsi 10cm wurden dabei konstatiert. Wie die Bezirksregierung dann festgestellen kann, die Prognoseverfahren zur Ermittlung der Einwirkungsgrenze wären optimal (wobei das Gutachten genau zu einem anderen Ergebnis kommt), bleibt das Rätsel der Behörde.
Im letzten Teil des Gutachtens wird dann auf wissenschaftlich ungeeignete Art versucht, diese erwiesenen Senkungen als vollkommen irrelevant für die Möglichkeit eines Bergschadens darzustellen. Gezackte Senkungslinien werden künstlich solange "glatt" gemacht, bis die unangenehmen Dinge verschwinden.
Um das zu verdeutlichen:
Wenn Sie bei einer Treppe in der Mitte die Stufen ungleichmäßig machen, dann ist die Neigung der Treppe (ablesbar an der roten Linie) im Durchschnitt immer noch gleich, aber trotzdem kommt keiner mehr die Treppe hoch, weil an einer Stelle eben eine viel größere Höhendifferenz zu überwinden ist!
Übertragen auf das Gutachten, wird aus der rechten, ungleichmäßigen Senkung durch „Näherung“ die rote Linie ermittelt und dann suggeriert, dass die Senkung den linken Verlauf hätte und damit gar nicht für Schäden relevant sein könnte!
Und das verkauft man dann noch als wissenschaftliche Arbeit.
Nachdem der LVBB im Gegensatz zur BR (mit ihren studierten Fachkräften) im letzten Gutachten handwerkliche Fehler leicht nachweisen konnte, ist dies ein weiterer Versuch, die legitimen Ansprüche von Bergbaubetroffenen von vornherein, also ohne überhaupt ein einzelnes Objekt zu betrachten, auszuschließen.
Die BR freut sich denn auch, in obiger Pressemitteilung feststellen zu können "Hier kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Bodenbewegungen keinerlei Bergschäden erwarten lassen." Da wäre ein genaueres Studium des Gutachtens hilfreich gewesen, um auch hier die Widersprüche aufzudecken.
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[1. 8. 2016] Wie bekannt, wird von einem Gutachter (Prof. Busch) aufwändig mittels Satellitendaten untersucht, inwieweit die prognostizierten und vielfach Bergschadensregulierungen zugrunde liegenden Einwirkungsgrenzen mit den Gegebenheiten übereinstimmen.
Bei der zuletzt vorgelegten Untersuchung zum Bergwerk Ibbenbüren konnten wir Fehler nachweisen (siehe andere Beiträge hier).
Am 17. Juni hat Prof. Busch anlässlich der Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit angegeben, auch das Gutachten für das Bergwerk West sei fertig und läge bei der Bezirksregierung / MWEIMH.
Da inzwischen mehr als 6 Wochen vergangen sind, stellt sich die Frage, warum das Gutachten nicht veröffentlicht wird!
Auf Nachfrage erklärte die BR, es würde einen Bericht für das MWEIMH schreiben und nach Freigabe würde das Gutachten auch veröffentlicht.
Da sich das Ganze doch sehr hinzieht, fragen wir uns, ob
- das Ergebnis nicht genehm ist
- vielleicht ähnliche Fehler aufgetreten sind wie bei dem Gutachten zu Ibbenbüren
Insgesamt ist das Verfahren jedenfalls ziemlich ärgerlich.
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Gutachten fehlerhaft!
[23. 6. 2016]Seit Bekanntwerden des Gutachtens hatten wir kritisiert, dass auch Aussagen zu möglichen Bergschäden getroffen werden.
Jetzt wird es aber noch abstruser:
"Aus der Kenntnis über Unstetigkeiten kann man Bergschäden erwarten" - das ist allen Betroffenen (und sogar der Bergbehörde) bekannt. Im Gutachten wird dann aber der logische Fehlschluss gemacht: "Aus der Unkenntnis über Unstetigkeiten kann man erwarten, dass keine Bergschäden entstehen." So steht es dann im Gutachten. Das lernt man allerdings in der ersten Stunde eines Logikseminars an der Uni besser. Wenn man nichts weiß, kann man gar nichts - oder alles folgern. "Wenn die Sonne grün ist, dann hat die Bergbehörde immer recht." ist logisch richtig, aber irgendwie auch nicht so ganz hilfreich für das Leben.
Noch schlimmer wird es allerdings bei der Berechnung eines angeblich möglichen Bergschadensbereiches.
Da werden bei der Berechnung mal so eben "gon" mit "grad" verwechselt, was dazu führt, dass der von den Gutachtern zugestande Bereich um 20% größer wird!! Zur Sprache gebracht heißt es dann "unerhebliche Änderungen der Werte"!! Das ist für einen renommierten Gutachter schon sehr bedenklich.
Fragen stellen sich dann aber unwillkürlich:
- Ist das Gutachten vielleicht auch an anderen Stellen mit Rechenfehlern behaftet?
- Muss das Gutachten vielleicht von neutraler Seite kontrolliert werden, um auch nicht so offensichtliche Fehler auszuschließen?
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RAG ist jetzt im Zugzwang
[18. 6. 2016] Wie bekannt hat ein Gutachten der Technischen Universität Clausthal, Prof. Busch, trotz aller Unzulänglichkeiten der SAR-Interferometrie eindeutig gestgestellt, dass die "Nulllinien" der RAG auch beim Bergwerk Ibbenbüren nicht den Einwirkungsbereich der bergbaulichen Tätigkeiten darstellen. Auch darüberhinaus sind Senkungen durch Bergbau nachgewiesen und selbst die vom Gutachter ermittelte Linie ist keine Linie absoluter Bergruhe. Dafür ist das Verfahren nicht eindeutig genug.
Die Bergbehörde hatte schon beim letzten Sonderbetriebsplan den "Erweiterten Betrachtungsraum" um die Nulllinie um 1000m erweitert. Trotzdem findet sich in einigen ablehnenden Bescheiden der Schadensabteilung der RAG nun das simple Argument, "außerhalb des Einwirkungsbereiches, also kann es kein Bergschaden sein" und beruft sich auf o.g. Gutachten.
Nun forderte der Vorsitzende des Unterausschusses Bergbausicherheit, Frank Sundermann, von der RAG die eindeutige Aussage, dass alle Bürgerinnen und Bürger, deren Objekte innerhalb des erweiterten Betrachtungsraumes liegen, genauso zu behandeln sind wie diejenigen mit Immobilien innerhalb der Nulllinie. Danach würde für all diese Fälle auch die Bergschadensvermutung gelten, was zwar kein "Allheilmittel" darstellt, aber doch eine wesentliche Beweiserleichterung bedeuten würde. Während der Sitzung blieb eine Aussage der RAG aus, aber wir gehen davon aus, dass dies bald im positiven Sinn erfolgen wird.
(Zur Erinnerung: Bei dem zuerst untersuchten Bergwerk Prosper-Haniel hat die RAG eine entsprechende Zusage schnell gegeben)