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[18.1.2018]
Probleme des Altbergbaus
Durch die Große Anfrage der GRÜNEN im Landtag und die Antwort (Bergbaufolgen) des MWIMH darauf sind die Probleme des Altbergbaus deutlich geworden. Angesichts der abertausenden von Schächten, Tagesbrüchen und unbekannten Löchern kann nun wirklich kaum einer noch vom Segen der Kohle für das Ruhrgebiet sprechen.
Hier einige Beispiele für spektakuläre Tagesbrüche der jüngeren Vergangenheit:
- Oktober 2017 S-Bahn-Trasse im Essener Süden
- Dezember 2016 Einbruch bei 6 Häusern in Heisingen
- Holsterhauserstraße in Essen
- Dezember 2013 Bundesbahnstrecke am Essener Hauptbahnhof
- Fahrbahn der Steeler Straße in Essen
- Juli 2015 Fahrbahn Am Zehnthof in Essen
- Mai 2015 Limbeckstraße in Bochum-Werne
- Dezember 2017 Altenessener Straße/ Bäuminghausstraße in Essen
- 2000 Höntroper Loch (und weitere Hinweise)
- ...
Allgemeine Hinweise zu Gefahren des Unterrgrunds (Tagesbrüche etc, aber auch Erdbeben, Methanausgasung usw.) für das Ruhrgebiet und den Niederrhein hat die BR Arnsberg als BErgbehörde zusammengestellt. Eine kostenlose Variante gibt es unter gdu.nrw.de. Grundstücksscharfe Aussagen gibt es aus Datenschutzgründen nur auf Antrag (kostenpflichtig).
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[4.5.2017]
Hier noch Artikel zu Bergschäden, nicht immer alles richtig, aber dennoch lesenswert:
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[3.1.2017]
Die AG Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet in einer Pressemitteilung vom 7. 12. 2016 darüber, dass ein Verkauf "wie besehen" rechtlich nicht haltbar ist.
Verdeckte, bekannte Mängel müssen offenbart werden. Das hat für die von Bergschäden sowieso schon gebeutelten Verkäufer u. U. weitreichende Folgen. Die von der RAG so gerne als nicht bergbaubedingt abgetane Feuchtigkeit im Keller wird in dem Artikel ausdrücklich erwähnt.
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[30.4.2017]
In zwei Beiträgen weist der WDR auf Bergschadensregulierungen hin. Dabei sind einige Formulierungen in den Mitteilungen schon verdächtig.
Für Mettingen und Ibbenbüren. Hier heißt es, Schäden werden reguliert, die "nachweislich durch den Bergbau" entstanden sind. Das ist falsch. Es gilt immerhin die Bergschadensvermutung, die zwar keine echte Beweislastumkehr bedeutet, aber in Streitfällen dennoch hilfreich sein kann. Der Unternehmer muss nachweisen, dass der Schaden keine bergbauliche Verursachung hat.
Für das Ruhrgebiet. Hier hätte der "Verband Bergbaugeschädigter im vergangenen Jahr [30 Mio €] von der Ruhrkohle erstritten". Warum die RAG nicht einfach zu ihrer Verursachung der Schäden steht und ohne Streit die Schäden beseitigt, bleibt wie immer unverständlich. Da das BW Prosper Haniel einen Raubbau mit Flözstärken von über 2m betreibt, ist der Anstieg der Kosten um 10% nicht verwunderlich.
Obwohl die genannten Summen von 5,5 Mllionen € und 30 Millionen € auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinen, ist doch eher wahrscheinich, dass die wahren Schadenssummen um ein Vielfaches höher liegen.