LVBB-NRW

Landesverband Bergbaubetroffener NRW e.V.


[25.8.2020]

Auf Betreiben des Landesverbandes findet zum geplanten (teilweise auch schon vollzogenen) Anstieg des Grubenwassers ein sog. "Integerales Monitoring" statt. Am heutigen Tag hat die Auftaktveranstaltung in der ehem. Zeche Zweckel stattgefunden.

Auf der website https://www.grubenwasser-steinkohle-nrw.de sollen Hintergrundpapiere, Protokolle und Ergebnisse veröffentlicht werden.

In dieser Kategorie werden wir versuchen, zeitnah weitere Informationen anzubieten.

Update zum 26. 5. 2021 (!!!). Nach langem Hin und Her ist jetzt endlich geklärt, dass die Protokolle der ersten Sitzungen auf obiger Website veröffentlicht werden.

Noch ein wichtiger Hinweis: "Grubenwasser" ist sämtliches Grundwasser, das nicht zum obersten Grundwasserstock gehört. D.h., dass alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen wie Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz etc. ausnahmslos auch für das "Grubenwasser" gilt.


[16.05.2021]

Einleitstelle Walsum (c) U.BehrensIm August des letzten Jahres war die Eröffnungsveranstaltung zum Integralen Monitoring Grubenwasseranstieg.

Inzwischen hat die Entscheidungsgruppe schon zweimal, haben die Konzeptgruppen schon mehrfach und auch die Regionalgruppe Ibbenbüren einmal getagt. Jeweils ca. 3 Stunden per Videokonferenz. Die Öffentlichkeit wartet auf Tagesordnungen und Protokolle. Aber: der Datenschutz!!!! Alle Teilnehmer*innen müssen erst noch eine Datenschutzerklärung unterschreiben, dass ihre Namen und Beiträge in den Protokollen auftauchen dürfen. Da die meisten Personen irgendwelche Behörden oder ähnliches vertreten, ist das schon ziemich haarsträubend. Aber so langsam kommt das in die Gänge. Im Zweifelsfall will man Schwärzungen in den Protokollen vornehmen. Das Ansinnnen des LVBB, alle Personen auszuschließen, die die Erklärung nicht unterschrieben haben, würde höflich zurückgewiesen. ;)

Viele von uns haben auch schon die Erfahrung gemacht, dass Daten über Grundstücke verweigert wurden mit dem Hinweis auf mögliche "wertmindernde Faktoren" der Information. Da kann man aber auch die Meinung vertreten, dass, wenn Bergbau wertmindernd ist oder war, Bergbau auch für die Wertminderung in Form von Barentschädigung einstehen muss. Dem Gedankenn konnten sich RAG und offizielle Stellen nicht so unmittelbar anschließen.


Inhaltlich:

In der letzten Sitzung "Ausgasung" wurde dargelegt, dass Radon in diesem Zusammenhang im Ruhrgebiet und in Ibbenbüren keine Rolle spielt. (Die bisher bekannten Messwerte aus anderen Quellen weisen auch darauf hin.)

Hier finden Sie den Vortrag des Geologischen Dienstes dazu.


[12.03.2020]

Bekanntlich will die RAG das "Grubenwasser" (im Rechtssinne ist es "Grundwasser") in Ibbenbüren auf eine Höhe von 63m NHN ansteigen lassen und dann in Hörsteler und Ibbenbürener Aa einleiten. Die prognostizierte Einleitmenge liegt mit 7 Mio m³ unter der Grenze von 10 Mio m³, die das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für eine verpflichtende UVP vorsieht.

Bei dieser Wassermenge ist eine sog. Umweltverträglichkeitsvorprüfung durch die Bergbehörde vorgesehen. Bestehen keine Besorgnisse vor größeren Umweltproblemen, ist mit dieser Prüfung das Thema Umwelt "abghakt". Kommt die Behörde aber zu dem Ergebnis, es könnte größere Probleme geben, kann die Behörde den Unternehmer (RAG) zur Durchführung einer UVP verpflichten.

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