[3.4.2022]
Auch für die Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr an der Einleitstelle des ehemaligen Bergwerks Heinrich gibt es eine Einschränkung bei Niedrigwasser. Entscheidend ist hier der Pegel Hattingen, bei dem ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec bestehen muss.
In den Jahren 2018, 2019 und 2020 gab es insgesamt ca. 100 Tage mit diesem niedrigen Durchfluss. Die RAG hat jedoch fast durchgehend Grubenwasser eingeleitet, die BR Arnsberg als Aufsichtsbehörde hat es weder interessiert noch haben sie es überhaupt bemerkt. Eine Kontrolle findet wie gewohnt nicht statt.
Jetzt redet man sich damit heraus, dass der Ruhrverband als zuständiger Betreiber nichts gemeldet hätte (Quatsch, RAG muss sich informieren) oder die illegale Einleitung gar nicht so schädlich gewesen sei und die BR in Zukunft diese Nebenbestimmung bei der nächsten anstehenden Genehmigung gar nicht wieder erlassen würden.
Dazu kann man nur sagen:
- RAG setzt sich über Genehmigungen einfach hinweg
- keine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
- für die Illegalität ist die Auswirkung unerheblich (schließlich ist bei der Erteilung von "Knöllchen" im Straßenverkehr wegen Überschreitung der Geschwindigkeit in den meisten Fällen auch nichts passiert und man muss bezahlen!
- die Einleitung der Grubenwässer erhöht den Salzgehalt der Ruhr von ca. 15 mg/l auf über 90 mg/l
- der Wasserversorger legt Wert auf eine Fortführung der Einschränkung
Und wieder das übliche Trauerspiel zwischen Unternehmer und Behörde.
Der LVBB hat jetzt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um da für Klarheit zu sorgen.