[12.9.2021]
Eine nächste Klatsche für die Landesregierung und ihren Umgang mit der Kohle, hier mit der Braunkohle.
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Räumung des Hambacher Waldes im Jahre 2018 für rechtswidrig erklärt. Dabei geht es nicht darum, ob die Besetzung des Waldes rechtswidrig ist - das kann man sicher so oder so sehen. Aber die Begründung des "Brandschutzes" war so was von hirnrissig und an den Haaren herbei gezogen, dass es allgemein auf vollkommenes Unverständnis stieß. RWE hat sich etwas gewünscht und die Landesregierung stand stramm!
Die Baumhäuser sind übrigens wieder erstellt. Interessant wird, ob die Stadt Kerpen, die gegen ihren Willen und nur auf Anordnung der Landesregierung die Räumung veranlassen musste, jetzt die Entscheidung des Gerichts anficht.