[6.9.2021]
Das segensreiche Wirken der Bergbehörde (Originalton des ehemaligen Abteilungsleiters: "Wir sind dafür da, dass Rohstoffe gewonnen werden können") zeigte sich jüngst bei der Genehmigung der Kiesgruppe in Erftstadt Blessem. Bekanntermaßen ist durch das Starkregenereignis ("nicht vorhersehbar") vom 14. Juli 2021 die Grube überflutet, die Böschung abgebrochen und mehrere Häuser sind in den Fluten versunken.
Der wdr-Bericht von "westpol" zeigt deutlich die Zusammenhänge. Er zeigt aber auch deutlich die Hilflosigkeit der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, als Bergbehörde. Der in dem Bericht sprechende Mitarbeiter erklärt hilflos, "er kenne keine Versagensgründe für einen Abbau".
Da müsste man einfach mal ins Bundesberggesetz schauen. Da heißt es, dass der Abbau von Rohstoffen auch nicht genehmigt werden kann:
BBergG § 11:
„Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
....
10. überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen“
Gleiches gilt dann auch für die Bewilligung, d.h. für den Abbau.
Das "öffentliche Interesse" hat die Bergbehörde aber immer nur auf Seiten der Bergbauunternehmen gesehen.
Wen es denn wundert, dass hier überhaupt von Bergbau die Rede ist:
Sobald in einer (normalen) Kiesgruppe irgendwo ein geringer Anteil von Quarzsand ist, fällt die Gewinnung unter das unternehmerfreundliche Bergrecht. Und da wird sich doch wohl in jeder Kiesgrube irgendwo ein bisschen Quarzsand finden lassen!!