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[12.12.2022]
Bekanntlich betreibt die Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG) als Ewigkeitsaufgabe das Pumpen und die Einleitung von Grubenwasser in verschiedene Flüsse wie Lippe, Rhein, Emscher (bis 2022) und Ruhr. Das Grubenwasser enthält dabei nicht nur Unmengen von Salz, auch viele giftige Stoffe wie z.B. PCB ist darin enthalten.
An der Ruhr besteht eine Einleit-Genehmigung bis Ende 2023 über bis zu 38 Mio m³ Grubenwasser jährlich. Jedoch darf schon seit 1959 bei einer Wassermenge der Ruhr von unter 20m³/sec am Pegel Hattingen an der Einleitstelle Heinrich in Essen kein Grubenwasser eingeleitet werden, bei größeren Durchflussmengen der Ruhr müssen die Werte für Salz etc. kontinuierlich gemessen werden.
Offenbar wird diese Beschränkung von RAG in den meisten Fällen nicht nur ignoriert. Die Bergbehörde führt darüber hinaus auch keinerlei Kontrolle über die Einhaltung dieser „Nebenbestimmung“ der Einleitgenehmigung durch. Dabei geht es um eine Salzfracht von bis zu 10.000 t jährlich.
MWIKE: Kein Problem!
Die Einlassung des Wirtschaftsministeriums, trotz der Einleitung seien die Grenzwerte der Oberflächengewässerverordnung nicht überschritten worden und es sei damit ja „nichts passiert“, ist nicht nachvollziehbar. Die Wasserverbände fordern zum Schutz des Trinkwassers die Einhaltung der Nebenbestimmung, auch in zukünftigen Bescheiden.
Dem normalen Bürger hilft bei einem Verkehrsvergehen („zu schnell gefahren“) auch nicht die Ausrede, es sei ja nichts passiert. Er wird das Bußgeld zahlen müssen!
Dauerhaftes Problem - Lösung: Reinigung des Grubenwassers
Inzwischen scheint es so, dass RAG überhaupt keine technischen Möglichkeiten hat, diese Nebenbestimmung längerfristig einzuhalten. Der einzige Ausweg bestände in einer Reinigung des Grubenwassers vor der Einleitung.
Wie groß das Problem ist, zeigen die Daten für die Jahre 2018 – 2020: RAG hat an etwa 115 Tagen belastetes Grubenwasser widerrechtlich eingeleitet hat, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Kauf genommen hat und sich damit entsprechend §324 StGB (Gewässerverunreinigung) schuldig gemacht hat.
Information verweigert
Auch in 2022 wurde der Pegel an der Ruhr häufig unterschritten, Daten zur Einleitung werden uns inzwischen von RAG und BR Arnsberg verweigert! Akteneinsicht erhalten wir trotz des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, weil "kein öffentliches Interesse besteht."
Keine Kontrolle - Strafanzeige gegen RAG und BRA
Angesichts der Klimakrise mit auch in Deutschland anhaltenden längeren Trockenphasen fordern wir RAG auf, unmittelbar mit dem Bau einer Reinigungsanlage zu beginnen, damit der unhaltbare Zustand möglichst bald beendet werden kann. Die Bergbehörde darf nicht nur Vorhaben genehmigen, sie muss die Einhaltung der damit verbundenen Einschränkungen auch kontrollieren.
Der LVBB hat Strafanzeige gegen die RAG sowie gegen die BR Arnsberg wegen des Verdachts auf Begünstigung im Amt gestellt.
Der WDR hat heute berichtet:
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[30.8.2022]
In Walsum am Rhein und beim BW Heinrich an der Ruhr ist aufgrund der langanhaltenden Trockenphase die Einleitung eingeschränkt bzw. verboten.
Zum Hintergrund Einleitung Walsum:
Mit Genehmigung vom 8.8.2020 durfte die RAG in Walsum bei Wasserständen unterhalb von 2,40m (Pegel Ruhrort) kein Grubenwasser einleiten. Daher ist der Grubenwasserpegel seit dem 14.7. schon um ca. 8m gestiegen. Mit der neuen Genehmigung vom 9.8.2022 darf die RAG jetzt doch bei geringen Wasserständen einleiten. (Die Fische haben gesagt, es sei alles in Ordnung, alles nicht so schlimm!). Jetzt darf RAG mit verminderter Menge praktisch immer Grubenwasser einleiten. Trotzdem steigt der Grubenwasserspiegel weiter an. Mitte September wird der Grubenwasserpegel den maximal erlaubten Stand von -746m erreicht haben.
Was dann?
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Die Pegelstände an Rhein und Ruhr haben genehmigungsrechtliche Bedeutung für die Grubenwassereinleitung.
Für Walsum ist die Grenze bei MNQ: 2,40m - 1040m³/sec:
Datenquelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Für die Ruhr muss am Pegel Hattingen ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec gegeben sein, damit beim ehemal. Bergwerk Heinrich Grubenwasser eingeleitet werden darf.
(Datenquelle: Talsperrenleitzentrale des Ruhrverbands)
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[3.4.2022]
Auch für die Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr an der Einleitstelle des ehemaligen Bergwerks Heinrich gibt es eine Einschränkung bei Niedrigwasser. Entscheidend ist hier der Pegel Hattingen, bei dem ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec bestehen muss.
In den Jahren 2018, 2019 und 2020 gab es insgesamt ca. 100 Tage mit diesem niedrigen Durchfluss. Die RAG hat jedoch fast durchgehend Grubenwasser eingeleitet, die BR Arnsberg als Aufsichtsbehörde hat es weder interessiert noch haben sie es überhaupt bemerkt. Eine Kontrolle findet wie gewohnt nicht statt.
Jetzt redet man sich damit heraus, dass der Ruhrverband als zuständiger Betreiber nichts gemeldet hätte (Quatsch, RAG muss sich informieren) oder die illegale Einleitung gar nicht so schädlich gewesen sei und die BR in Zukunft diese Nebenbestimmung bei der nächsten anstehenden Genehmigung gar nicht wieder erlassen würden.